Lichtbild Freigabe
Der Spieler/die Spielerin – im Fall von Minderjährigen ein gesetzlicher Vertreter
willigt ein, dass das zur Verfügung gestellte Lichtbild, oder zukünftige Aufnahmen
als Einzelbild oder als Mannschaftsfoto durch den eigenen Verein, den DFB e.V.
und seine Mitgliedsverbände und die DFB-Medien GmbH & Co KG in Print- und
Online-Medien, wie z. B. auf den Internet-Seiten des Vereins und Verbands und
auf der Online-Plattform des Amateurfußballs „FUSSBALL.DE“, einschließlich der
damit verbundenen mobilen Angebote und Druckerzeugnisse im Rahmen von
Mannschaftslisten, Spielberichten oder Livetickern verwendet und an die Verleger
von Druckwerken sowie Anbieter von Online-Medien zum Zwecke der Berichterstattung
über Amateur- und Profifußball übermittelt werden darf.
Beitragseinzug/-struktur
Die Beiträge werden jährlich im Voraus eingezogen. Mit der Zahlung des Beitrages und der evtl. Aufnahmegebühr (Passanforderung, Porto, …) wird die Beitrittserklärung wirksam.
Finanzierung Kunstrasenplatz
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.02.2015 sind alle Mitglieder verpflichtet in den Jahren 2015 bis 2018 jährlich eine Sonderumlage für den Bau des Kunstrasenplatzes i.H.v. 100,00 € pro Mitgliedschaft zu bezahlen. Dies wird zum 30.06.2015 erstmalig fällig und dann jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres. Mitglieder die jeweils nach dem 30.06. eines jeden Jahres eintreten, müssen die Sonderumlage für das laufende Jahr mit dem ersten Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Bei der Mitgliederversammlung des Jahres 2018, am 07.06.2018 wurde unter Punkt 7 die jährliche Sonderumlage um weitere 4 Jahre, also bis zum Jahr 2022 mit je 100,00 €/Mitgliedschaft verlängert. Der Antrag wurde einstimmig angenommen und gilt somit weiterhin jährlich bis inklusive 2022. Mit meinem Mitgliedsantrag erkläre ich mich mit der jährlichen Sonderumlage einverstanden.
Sonderumlage Erneuerung
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2022 sind alle Mitglieder verpflichtet in den Jahren 2023 bis 2026 jährlich eine Sonderumlage i.H.v. 100,00 € pro Mitgliedschaft per anno zu bezahlen.
Vereinswechsel
Die vom BFV angesetzte Vereinswechselgebühr (25 Euro) und evtl. die Passeinzugsgebühr (25 Euro) gilt für Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr. Für den Seniorenbereich hat der BFV die Vereinswechselgebühr auf (50 Euro) und evtl. die Passeinzugsgebühr auf (30 Euro) festgesetzt. Diese zusätzlichen Kosten müssen vom neuen Mitglied bezahlt werden, und werden vom angegebenen Konto abgebucht.
Satzung
Die Vereinssatzung liegt in der Geschäftsstelle öffentlich aus und kann hier nochmal gelesen.
Ich bestätige diese zu kennen und beantrage meine Mitgliedschaft unter der Anerkennung der Satzung.
Austritt
Die Mitgliedschaft ist eine Jahresmitgliedschaft und muss spätestens zum 30.11. eines jeden Kalenderjahres schriftlich an den Vorstand gerichtet gekündigt werden. Früherer Austritt ist Satzungsgemäß nicht erlaubt. Bei Kündigungen nach dem 30.11. eines jeden Jahres wird die Kündigung erst zum 31.12. des Folgejahres wirksam. Das Mitglied hat all seine Pflichten gegenüber dem Verein auch als nicht aktives Mitglied bis zum regulären Austritt zu erfüllen. Insbesondere handelt es sich dabei um Verpflichtungen aus den Mitgliedsbeiträgen und Sonderumlage, sowie weitere Beschlüsse die im laufenden Geschäftsjahr ergehen.
Kündigung
Die Mitgliedschaft ist eine sogenannte Jahresmitgliedschaft. Dies bedeutet, dass das Mitglied nur jeweils zum Jahresende eines Kalenderjahres kündigen kann. Die Kündigung muss schriftlich bis spätestens 30. November eines jeden Jahres per Brief an
TSV Allach 09 e.V.
z. Hd. des Vorstands
Enterstraße 55
80999 München
oder Online unter:
https://www.tsvallach09.de/onlineabmeldung
erfolgen.
Frühzeitige Kündigungen während des Jahres werden zum 31.12. des Kündigungsjahres wirksam. Bis dahin hat das Mitglied alle Rechte und Pflichten gegenüber dem TSV Allach 09 e.V. laut Satzung und Sonderbestimmungen zu erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass bei Kündigungen außerhalb der Transferperioden das aktive Mitglied durchaus gesperrt werden kann. Informieren Sie sich bei uns über die Möglichkeiten eines Austritts während des Kalenderjahres, bzw. während der laufenden Saison.