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Abstract Background

§ 1
Verhalten gegenüber Schiedsrichtern

 

Wer Schiedsrichter bedroht oder beleidigt, wird vom Zuschauen

ausgeschlossen und muss auf Anweisung des Platzordners den

Sportplatz unverzüglich verlassen.

§ 2
Verhalten gegenüber Spielern

Wer Spieler bedroht oder beleidigt, wird vom Zuschauen ausgeschlossen

und muß auf Anweisung des Platzordners den Sportplatz unverzüglich verlassen.

§ 3
Inkrafttreten

Diese Spiel- und Platzordnung ist gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 15.03.2001 in Kraft getreten.

SPIEL- UND PLATZORDNUNG

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