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§ 1
Verhalten gegenüber Schiedsrichtern
Wer Schiedsrichter bedroht oder beleidigt, wird vom Zuschauen
ausgeschlossen und muss auf Anweisung des Platzordners den
Sportplatz unverzüglich verlassen.
§ 2
Verhalten gegenüber Spielern
Wer Spieler bedroht oder beleidigt, wird vom Zuschauen ausgeschlossen
und muß auf Anweisung des Platzordners den Sportplatz unverzüglich verlassen.
§ 3
Inkrafttreten
Diese Spiel- und Platzordnung ist gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 15.03.2001 in Kraft getreten.
SPIEL- UND PLATZORDNUNG
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