§1
Vereinsjubiläum
Mitglieder, die 25, 40, 50 und 60 Jahre dem Verein angehören, erhalten
die vom Verein eingeführtes Jubilarnadel:
für 25 Jahre – Silber
für 40 Jahre – Gold
für 50 Jahre – Gold mit Eindruck „50“
für 60 Jahre – Gold mit Eindruck „60“
Die Mitgliedschaft beginnt mit Eintritt in den Verein.
§2
Ehrenmitglieder
Der Vorstand kann Mitglieder, die sich für den Verein besondere Dienste erworben haben, auf Vorschlag des Vereinsausschusses zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Zu Ehrenmitgliedern sollen alle Mitglieder ernannt werden, die dem Verein 50 Jahre als Mitglied (ab 14. Lebensjahr) angehören. Diese sind dann beitragsfrei zu führen.
Zum Ehrenvorstand kann nur ernannt werden, wenn dieser nicht mehr im Vorstand tätig ist.
§3
Ehrungen für besondere Verdienste
Dem Vorstand werden vom Vereinsausschuss Mitglieder vorgeschlagen, die für besondere Verdienste geehrt werden sollen.
§4
Ehrungen des BLSV und der Fachverbände
Dem Vorstand werden vom Ausschuss Mitglieder vorgeschlagen, die nach der Ehrenordnung des BLSV und dessen Fachverbänden zu ehren sind.
§5
DURCHFÜHRUNG
SÄMTLICHE EHRUNGEN WERDEN DURCH DEN 1. VORSITZENDEN ODER DESSEN VERTRETER VORGENOMMEN
§ 6
INKRAFTTRETEN
Diese Ehrenordnung ist gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.03.2001 in Kraft getreten.